Referent:
Prof. Dr. Manfred Borutta
Pflegewissenschaftler (MScN)
Dipl.-Pflegewirt
Altenpfleger
Anforderungen an das neue Betreuungsrecht und das neue WTG NRW 2023
Ab dem 01.01.2023 treten erhebliche Neuerungen im Betreuungsrecht (BtR) und parallel hierzu im Wohn- und Teilhabegesetz NRW in Kraft. Diese betreffen u.a. erstmalig die Wohn- und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Das Seminar informiert über die neuen Anforderungen für die Pflege und Betreuungsarbeit. Dabei stehen die Anforderungen an Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Mitarbeiter*innen, Betreuer*innen und Betreuungsgerichte im Vordergrund. Das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen, der Umgang mit dem sog. 'herausfordernden Verhalten' und die Anforderungen an den Gewaltschutz sowie die Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen in den Einrichtungen stellen die zentralen thematischen Säulen des Seminars dar.