Referent/innen:

Prof. Dr. Manfred Borutta
Pflegewissenschaftler (MScN)
Dipl.-Pflegewirt
Altenpfleger und Fachautor mehrerer Bücher (Arbeitsschwerpunkte: Autonomiestärkende Pflege, Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahme und Gewalt in der Pflege, Betreuungsrecht, Wissensmanagement, Risikomanagement)

Dr. Wolfgang Jansen
Dipl.-Pflegewissenschaftler
Gerontologe (M.A.)
Gestalttherapeut, Supervisor, Fachkrankenpfleger für Psychiatrie

Johannes Mertens
Sozialarbeiter B.A.
Sozialmanager in der stationären Pflege mit Schwerpunkt Fallarbeit (Arbeitsschwerpunkte: Fallarbeit und therapeutische Interventionen im Umgang mit Demenz)

Freiheit garantieren – Beeinträchtigungen vermeiden. Qualifizierung zum/zur Beauftragten für betreuungsrechtliche Fragen in der Pflege

im Kontext des der gesetzlichen Anforderungen (§§ 8 und 19 WTG NRW)

 

Pflegeeinrichtungen sind sehr bemüht darum, auf die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in der Pflege demenziell veränderter Menschen nach Möglichkeit zu verzichten. Dabei sind sowohl rechtliche, pflegefachliche als auch ethische Aspekte zu berücksichtigen. Persönliche und fachliche Kenntnisse sind für einen professionellen Umgang mit den sich hieraus ergebenden Herausforderungen unabdingbar. Lösungen orientieren sich dabei nicht an vorgegebenen Standards, sondern aus dem jeweiligen Fallverstehen heraus.

Die Weiterbildung zur/zum ‚Freiheitsbeauftragten in Pflegeeinrichtungen’ fasst die aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse aus unterschiedlichen evidenzbasierten Ansätzen und Projekten und die aktuelle Rechtssprechung zusammen.

Den Teilnehmer/innen dieser Weiterbildungsreihe werden Kompetenzen in unterschiedlichen Bereichen vermittelt. Hierzu zählen pflegefachliche, rechtliche, kommunikative und psychologische Kompetenzen sowie Themen der Personal- und Organisationsentwicklung. Hierüber wird eine fachgerechte und interdisziplinäre Wahrnehmung der Aufgaben in Kooperation mit Betreuungsrichtern, Verfahrenspflegern, Betreuern, Bevollmächtigen, Fachärzten und Angehörigen gewährleistet.

Mit Hilfe

  • eines Leitlinien-gestützten Schulungsprogramms

  • der Bereitstellung von Verfahrensanweisungen und weiteren Begleitmaterialien

  • professionellen Entscheidungshilfen (u.a. Assessments zur Einschätzung der jeweiligen Situation)

kann die Anwendung von freiheiteinschränkenden Maßnahmen in der Pflege erheblich reduziert werden.

In dem Fixierungs-Projekt der StädteRegion Aachen wurde unter Beteiligung des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (DIP, Köln) ein entsprechendes Schulungsprogramm zur Vermeidung des Einsatzes von freiheitsentziehenden Maßnahmen bereits entwickelt und erfolgreich erprobt. Das vorliegende Seminarangebot zur Qualifizierung von Freiheitsbeauftragten in Pflegeeinrichtungen greift diese Erfahrungen auf.

Inhalte:

  • Umsetzung der aktuelle Evidenzbasierten Leitlinie ‚Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in der beruflichen Altenpflege’ (2012)

  • Pflegefachliche Möglichkeiten zur Vermeidung von FEM

  • Rechtliche Aspekte der Anwendung und des Verzichts auf FEM

  • Fachgerechte Anwendung von Einschätzungsverfahren (Assessments)

  • Risikovermeidung beim Verzicht auf freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM)

  • Gestaltung eines fachgerechten Abwägungsprozess auf der Basis der hermeneutischen Fallarbeit (HFA)

  • Fachgerechte und situativ begründete Anwendung von Begleitmaterialien

Module:

Modul 1:

Pflegewissenschaftliche und pflegepraktische Grundlagen der Aufrechterhaltung von Autonomie und der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege dementiell veränderter Menschen

Kenntnis und Umgang mit den aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu folgenden Themen:

  • Autonomie und Autarkie dementiell veränderter Menschen,

  • Umgang mit dem so genannten ‚herausfordernden Verhalten,

  • Verhaltensbezogenen und psychologischen Symptomen von Demenz (BPSD) und Modelle zur Erklärung von BPSD

  • Anwenderkonzepte im Umgang mit Demenz

    • Verändernde und akzeptierende Konzepte

    • Milieutherapie u.a.

  • Assessments zur Einschätzung von Demenz

  • Ursachen von Gewalt in der Pflege

  • Gewaltprävention, situatives Handeln und professionelle Reflexion von Gewaltsituationen in der Pflege

  • Legalitäts- und Legitimitätsprüfung der Anwendung von feriehtsentziehenden Maßnahmen (FEM)

  • Pflegefachliche Alternativen zur Anwendung von FEM

Modul 2:

Grundlagen der professionellen Haltung, der Kooperation und der Kommunikation mit Betroffen und prozesshaft zu beteiligenden Dritten (Angehörige, Ärzte, Verfahrenspfleger etc.)

  • Assertive Haltung im Umgang mit Demenz (professioneller Umgang mit Belastungen und Bedrohungen)

    • Nicht-verletzende Geltendmachung eigener Belange als Pflegekraft

    • Ruhige Festigkeit im Umgang mit herausforderndem Verhalten

  • Therapeutische Geschlossenheit und Umsetzung kollektiv bindender Entscheidungen

  • Betreuung dementiell veränderter Menschen als strukturierte und multidisziplinäre Teamaufgabe

  • Professionelles Handeln in der Kooperation mit Fachärzten, Verfahrenspflegern, Betreuungsrichtern, Betreuern und Bevollmächtigten

  • Kooperierender Umgang mit Angehörigen

  • Systemische und zirkuläre Formen der Kommunikation mit Dritten (Angehörigen, Ärzten etc.)

  • Professionelle Kooperationsmodelle in der Zusammenarbeit mit Betreuungsgerichten

Modul 3:

Zivil-, arbeits- und strafrechtliche Grundlagen im Umgang mit der Anwendung von und dem Verzicht auf freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege

  • Grundlagen des Betreuungsrechts (BTR), des Gesetzes über die Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW), des Verfahrensrechts (FGG)

  • Haftungs-, straf- und arbeitsrechtliche Anforderungen im Umgang mit dementiell veränderten Menschen und FEM

  • Verzicht auf die Anwendung bei Vorliegen einer FEM-Genehmigung


Leistungsnachweise zum erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung:

  1. Vorstellung eines Falls anhand des Konstruktes der hermeneutischen Fallarbeit.

  1. Eigenständige Erstellung eines Fallberichts zur fachgerechten Abwägung über die begründete Anwendung bzw. den Verzicht auf Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen (ca. 5 – 8 Seiten) mit abschließender Präsentation und fachlicher und begleiteter Erörterung in der Lerngruppe

Dauer/Umfang der Weiterbildung:

Die Weiterbildung umfasst insg. 80 Ustd., incl. 16 Std. selbstorganisiertes Lernen (SOL) zur unterstützenden Erfüllung der v.g. Leistungsnachweise.

Setting:

  • 56 Ustd. Präsenzseminar

  • 16 Ustd. SOL

  • 08 Ustd. Präsentation

Termine:

nach Vereinbarung

 
Prof. Dr. Manfred Borutta • Tel.: 0179-9238415 • EMail: info.drop-this@ignore-this.manfred-borutta.de