Referent:
Prof. Dr. Manfred Borutta
Pflegewissenschaftler (MScN)
Dipl.-Pflegewirt
Altenpfleger

Pflegefachliche, rechtliche und ethische Grundsätze im Umgang mit der Autonomie demenziell veränderter Menschen und mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen

(im Kontext der gesetzlichen Anforderungen nach §§ 8 und 19 WTG NRW)

Freiheit ist ein Gut, das durch Gebrauch wächst,
durch Nichtgebrauch dahinschwindet.
(C.F. von Weizsäcker)

Insbesondere demenziell veränderte Patienten, Bewohner, Gäste mit einem erhöhten Bewegungsdrang (den so genannten ‚Weg- bzw. Hinlauftendenzen’) machen eine pflegerisch gebotene Betreuung nicht immer einfach. Sog. verhaltensbezogene und psychologische Symptome einer Demenz (BPSD – im Deutschen ‚herausforderndes Verhalten‘ genannt) können zu Situationen der Selbstgefährdung, nicht selten auch zur Fremdgefährdung führen.

Im Spannungsfeld zwischen Schutz und Freiheit bemühen sich Pflegende um die Balance, solche Menschen einerseits vor Gefahren zu schützen und sie andererseits nicht unnötig in ihre Freiheitsrechte einzuschränken. Diese Gratwanderung stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen, insbesondere dann, wenn rechtliche Unsicherheiten bleiben. Die Angst vor der Haftung – ‚was passiert, wenn was passiert’ - bestimmt dann häufig das Denken und blockiert ein abwägendes und fachgerechtes Handeln. Legalität und Legitimität der Anwendung freiheitseinschränkender Maßnahmen bedürfen einer ethisch und fachlich professionellen Abwägung. Das vorliegende Angebot widmet sich – mit Bezug auf die Anforderungen nach dem neuen GEPA NRW (dem Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten,

teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen) deshalb den folgenden Fragestellungen:

  • Was sind Eingriffe in die Freiheit (Fixierungen) und wo beginnen diese im Pflegealltag?

  • Was ist fachlich und ethisch legitim und was ist rechtlich legal?

  • Wie gestaltet man fachgerechte Abwägungsprozesse zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen?

  • Was ist betreuungs- und haftungsrechtliche sowie pflegefachlich zu beachten, wenn freiheitsentziehende Maßnahmen anzuwenden sind?

  • Hilfeangebote für eine gewaltfreie, autonomiestärkende Pflege i.S.d. des GEPA NRW

  • Welche Verantwortung haben Pflegekräfte, Leitungskräfte und andere Akteure bei der Anwendung und der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen?

  • Wie gestaltet man professionell Kopperationen mit Ärzten, Angehörigen, Betreuern?

  • Was bedeutet der „Werdenfelsener Weg“ für die Betreuung demenziell veränderter Menschen?

  • Welche Relevanz hat die Evidenzbasierte Praxisleitlinie ‚Vermeidung von freinheitseinschränkenden Maßnahmen‘ (Uni Witten-Herdecke/Uni Hamburg, 2012)?

Professionelles Management und das Wissen um rechtliche Voraussetzungen sowie um fachliche Alternativen verleihen Sicherheit und Gelassenheit, die in den oft schwierigen Situationen im Pflegealltag der Schlüssel für ein verändertes Handeln darstellen.

Die Erfahrungen und Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt ‚Fixierungsfallgeschichten’ des Kreises Aachen in Kooperation mit dem Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP, Köln) zur Entstehung und Vermeidung von Fixierungen und die aktuelle bundesweite Evidenzbasierte Praxisleitlinie ‚Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen fließen in dieses Seminar als evidenzbasiertes Wissen mit ein.

 
Prof. Dr. Manfred Borutta • Tel.: 0179-9238415 • EMail: info.drop-this@ignore-this.manfred-borutta.de